Industrie-Kontenrahmen (IKR)
- Industrie-Kontenrahmen (IKR)
1971 vom Betriebswirtschaftlichen Ausschuss des Bundesverband der Deutschen Industrie veröffentlichter ⇡ Kontenrahmen, der den seit 1950 geltenden ⇡ Gemeinschafts-Kontenrahmen industrieller Verbände (GKR) der Industrie ablösen soll. Änderungen vom ursprünglichen Kontenrahmen ergaben sich v.a. durch das am 1.1.86 in Kraft getretene HGB 1985.
- 1. Ziele: a) Der IKR soll allen Industrieunternehmungen – gleich welcher Branche, Größe und Rechtsform – Anregungen zur Aufstellung unternehmensindividueller ⇡ Kontenpläne bieten; branchenbezogene Kontenrahmen können abgeleitet werden.
- b) Weitere Präzisierung bei gleichzeitiger Vereinfachung des Rechnungswesens; Anpassung an die Erfordernisse der EDV.
- c) Harmonisierung des Rechnungswesens auf internationaler Ebene (v.a. im EU-Bereich).
- 2. Gestaltungsprinzipien: Anwendung des ⇡ Abschlussgliederungsprinzips, konsequente Trennung zwischen Geschäftsbuchführung (Rechnungskreis I) und Kosten- und Leistungsrechnung (Rechnungskreis II); vgl. ⇡ Zweisystem. Gliederung des Rechnungskreises I nach dem Abschlussprinzip, Berücksichtigung der handelsrechtlichen Gliederungsvorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 266, 275 HGB). Gliederung des Rechnungskreises II nach dem Prozessprinzip.
- 3. Gliederung (Grundstruktur): Vgl. Abbildung „Gliederung Industrie – Kontenrahmen“ sowie die Abbildung „Industrie – Kontenrahmen (IKR)“.
Lexikon der Economics.
2013.
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Kontenrahmen — Der Kontenrahmen ist ein systematisches Verzeichnis aller Konten für die Buchführung in einem Wirtschaftszweig. Er dient als Richtlinie und Empfehlung für die Aufstellung eines konkreten Kontenplans in einem Unternehmen. Damit sollen einheitliche … Deutsch Wikipedia
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